Wichtige Information für unsere

gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten



Die


Gesundheitsreform

von Gesundheitsministerin Frau Warken


und die


Abschaffung zentraler Regelungen des

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)



ist seit dem 10.07.2026 beschlossene Sache!



Es ergeben sich erhebliche Veränderungen für die ambulante vor allem fachärztliche Versorgung:


Für unsere Praxis bedeutet das insbesondere die


vollständige Rückkehr zur Budgetierung fachärztlicher Leistungen


 und

  • Abschaffung der leistungsgerechten Vergütung offener Sprechstunden
  • Wegfall der Hausarztvermittlung/ der Terminvermittlung über die 116117

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unser Angebot


ab dem 01.01.2027


deutlich verändern müssen.


Die Folgen werden flächendeckend zu spüren sein.


Ist das Budget erschöpft

werden keine weiteren Leistungen

ohne finanzielle Beteiligung

 durch den gesetzlich versicherten Patienten

 erbracht.


Wir werden Ihnen weiterhin eine medizinisch hochwertige Versorgung anbieten,

selbstverständlich können Sie Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.


Diese Veränderungen beruhen auf politischen durch die Kassen initiierten Vorgaben und Gesetzesgebung

 –

nicht auf Entscheidungen unserer Praxis.


Wir möchten alle Patienten ermuntern,

sich an die politischen Entscheidungsträger zu wenden:

Herr Laumann Land NRW, Frau Warken BGM.


Wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse das Kostenerstattungsprinzip, zahlen Sie nach Einreichen der Rechung nach Gebührenordnung (GOÄ) die Differenz zur Bewertung des Honorars der gesetzlichen Kassen, müssen jedoch in Vorleistung treten. Sprechen Sie Ihre Kasse darauf an.



Ihr Praxisteam HNO Korschenbroich